Nebenkostenübersicht für den Kauf und Verkauf sowie die Miete und Vermietung einer Immobilie
Nebenkosten bei Kaufverträgen
Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung (link zum Bundesministerium für Finanzen BMF) | 3,5 % |
Grundbuchseintragungsgebühr | 1,1 % |
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Vermittlungsprovision: 1. Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von a) Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen b) Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, c) Unternehmen aller Art d) Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück bei einem Wert * bis € 36.336,42 * von € 36.336,43 bis € 48.448,50 * ab € 48.448,51 von Verkäufer und Käufer jeweils zuzüglich 20 % USt. 2. Bei Optionen 50 % der Provision gem. Punkt 1., welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden. | je 4 % € 1.453,46 je 3 % |
Nebenkosten bei Mietverträgen
Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG): |
Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. |
Vermittlungsprovision: |
Vermittlung von Mietverträgen (Haupt- und Untermiete) | Provision zzgl. 20 % USt. | ||
über Wohnungen und Einfamilienhäuser | Vermieter | Mieter | |
Unbefristet o. Befristung länger als 3 Jahre | 3 BMM | 2 BMM | |
Befristung bis zu 3 Jahre | 3 BMM | 1 BMM | |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis
| Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM | Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objektes betrauten Hausverwalter | Provision zzgl. 20 % USt. | |
(nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist) | Vermieter | Mieter |
Unbefristet o. Befristung länger als 3 Jahre | 2 BMM | 1 BMM |
Befristung auf min. auf 2 bis zu 3 Jahre | 2 BMM | ½ BMM |
Befristung kürzer als 2 Jahre | 1 BMM | ½ BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis | Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM | Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermiete) | Provision zzgl. 20 % USt. | |
über Wohnungen und Einfamilienhäuser | Vermieter | Mieter |
Unbefristet o. Befristung länger als 3 Jahre | 3 BMM | 3 BMM |
Befristung bis zu 3 Jahre | 3 BMM | 2 BMM |
Befristung kürzer als 2 Jahre | 3 BMM | 1 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis | Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer | |
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). |
Nebenkosten bei Pachtverträgen
Vergebührung des Pachtvertrages (§ 33 TP 5 GebGes): 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttopachtzinses. | ||
Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. | ||
Vermittlungsprovision: |
a) | Pachtverhältnisse insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft | |
Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist. | ||
Bei unbestimmter Pachtdauer: Bei bestimmter Pachtdauer: bis zu 6 Jahre bis zu 12 Jahre bis zu 24 Jahre über 24 Jahre jeweils plus 20 % USt. | 5 % des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses 5 % 4 % 3 % 2 % | |
Für die Vermittlung von Zugehör darf zusätzlich jeweils eine Provision von 3 % des Gegenwertes plus 20 % USt. vereinbart werden. | ||
b) | Unternehmenspacht | |
Bei unbestimmter Pachtdauer: | 3-facher monatlicher Pachtzins | |
Bei bestimmter Pachtdauer: | ||
bis zu 5 Jahre | 5% | |
bis zu 10 Jahre | 4% | |
über 10 Jahre | 3% | |
jeweils plus 20% USt. | ||
Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegen-ständen darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5 % des vom Pächter hiefür geleisteten Betrages vereinbart werden. |
Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten
Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision jeweils bei einer Dauer des Baurechts von | |
10 bis 30 Jahren über 30 Jahren des auf die Dauer des vereinbarten Baurechtes entfallenden Bauzinses. Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 % eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wertgrenzenregelung § 12 Abs 4 IMVO). Da die Obergrenze mit 2% des auf 45 Jahre entfallenden Bauzinses limitiert ist, stellt dieser Betrag unabhängig von einer länger vereinbarten Vertragsdauer gleichzeitig die Höchstprovision dar. | 3 % 2 % |
Nebenkosten bei Hypothekendarlehen
Grundbuchseintragungsgebühr | 1,2 % | |
Rangordnung für die Veräußerung | 0,6 % | |
Kosten der Errichtung der Pfandurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters | ||
Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühren | ||
Kosten einer allfälligen Schätzung | ||
Vermittlungsprovision: 2 % der Darlehenssumme, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, sind es 5 % der Darlehenssumme. |